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07Sep

Serie über den internationalen automatischen Informationsaustausch IV: Secondos sind besonders betroffen

Gesetz, Wirtschaft | News | 0 Comments | | Return| 07.09.2016|

Der «TagesAnzeiger» schreibt am 16. August 2016: «Haben Sie Ihr Ferienhaus versteuert? - 
Jetzt kommen in der Schweiz nicht deklarierte Immobilien ans Licht».
 Betroffen seien besonders Secondos und Ausländer in der Schweiz, die im Ausland eine Liegenschaft besitzen.

Es werden Bankkonten und nicht Immobilien erfasst

In der Schweiz tritt das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) am 1. Januar 2017 in Kraft. Ab 2018 werden die Daten mit ausgewählten Partnerstaaten ausgetauscht. Unter diesen Partnerstaaten befinden sich namentlich die immer noch 28 Staaten der Europäischen Union, von denen der Grossteil der Secondos und der Ausländer in der Schweiz abstammt. Ab 2017 werden in diesen Ländern die Daten über die Bankkonten von Ausländern erfasst und der zuständigen Steuerbehörde gemeldet. Die Daten umfassen die Kontonummer und die Steueridentifikationsnummer sowie Namen, Adresse und Geburtsdatum des betroffenen Steuerpflichtigen, zudem alle verbuchten Einkommensarten sowie den Saldo des Kontos. Das gilt sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. Die erhobenen Daten werden dann ab 2018 der Eidgenössischen Steuerverwaltung im automatischen Informationsaustausch übermittelt. Ab 2017 müssen von der Bank in den betroffenen Staaten auch die Daten der Konten von Ausländern gemeldet werden, die in diesem Jahr geschlossen worden sind.

Hier gleich eine wichtige Klarstellung: Beim internationalen Informationsaustausch werden die Bankkonten und deren Details erfasst und nicht der Immobilienbesitz im Ausland. Der allfällige unversteuerte Immobilienbesitz kann deshalb nur über die Bankkonten im betroffenen Staat von den Steuerbehörden erkannt werden. 

Immobilienbesitz kann von Behörden über Kontobewegungen erkannt werden

Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt die erhaltenen Daten dem zuständigen kantonalen Steueramt zur Verfügung. In diesem Zusammenhang unterstreicht der «TagesAnzeiger»: «Stellt das Steueramt dann verdächtige Veränderungen bei einem ausländischen Konto eines Schweizer Steuerpflichtigen fest, muss sich der Kontoinhaber erklären. Laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen könnte eine starke Zunahme des Saldos beispielsweise auf den Verkauf einer Liegenschaft im Ausland hinweisen, die nicht deklariert worden ist. Oder auf unversteuerte Mieteinnahmen. Suspekt sind auch massive Abnahmen, die etwa auf eine grosse Renovation oder einen Kauf hindeuten könnten.» 

Selbstanzeige wird empfohlen

 Der «TagesAnzeiger» schreibt dann sinngemäss: Eigentümer unversteuerter Finanzvermögen im Ausland können vor Beginn des Automatischen Informationsaustausches ihren Schaden begrenzen, indem sie sich zu einer straflosen Selbstanzeige aufraffen. Dabei müssen Nachsteuern und Zinsen bezahlt werden. Einer Busse oder gar Strafe entgeht man aber. Weil die Amnestie nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann, ist dringend zu empfehlen, auch den ausländischen Immobilienbesitz offenzulegen, obwohl dieser nicht in den von den Banken ausgestellten Vermögensausweisen aufgeführt ist. Sonst gerät man früher oder später in die Bredouille. Das Problem wird nämlich akut, wenn das nicht deklarierte Haus verkauft und das Geld in die Schweiz transferiert beziehungsweise auf ein ausländisches Konto geparkt werden soll. Kommt dazu: Grenzüberschreitender Steuerschwindel lohnt sich kaum. Die Vermögen und Einkommen erhöhen zwar den Steuersatz, doch dieser wird nur beim inländischen Vermögen und Einkommen angewandt. 

Das Problem kann existenzielle Dimensionen annehmen

Das Problem kann jedoch grössere Dimensionen annehmen. Stellt sich heraus, dass Bezüger von Sozialleistungen ausländische Vermögen oder Einkommensquellen haben, werden sie neu eingestuft – selbst wenn es nur ein Häuschen von lächerlichem Wert ist. Das kann dazu führen, dass Ergänzungsleistungen zur AHV und andere Sozialleistungen gekürzt oder Prämienverbilligungen zurückgenommen werden: So wird aus einem Steuerproblem ein existenzielles Problem. 

Zu Teil 1 der Serie über den internationalen automatischen Informationsaustausch: AIA - Was ist das und wer ist betroffen?

Zu Teil 2 der Serie über den internationalen automatischen Informationsaustausch: Achtung, es gibt keine spezielle Steueramnestie!

Zu Teil 3 der Serie über den internationalen automatischen Informationsaustausch: ''Soll ich wirklich eine Selbstanzeige machen?''

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