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12Nov

Die Bundesverwaltung verlangt ab 2016 E-Rechnungen

Gesetz, Rechtsfrage | News | 0 Comments | | Return| 12.11.2014|

Die elektronische Rechnung ermöglicht einen schnellen, papierlosen Austausch von Rechnungen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sind seit 2012 in der Lage, eingehende E Rechnungen zu verarbeiten. Um die damit verbundenen Effizienzgewinne zu realisieren, will der Bundesrat die Lieferanten der Bundesverwaltung ab dem 1. Januar 2016 verpflichten, ab einem Vertragswert von 5‘000 Franken E-Rechnungen zu stellen. Mit dieser Regelung wird das Anliegen der Klein- und Mittelunternehmen KMU berücksichtigt, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Die Bundesverwaltung wird ihre Lieferanten in der Einführungsphase unterstützen.
 

E-Rechnung noch zu wenig genutzt

Eine Umfeldanalyse zeigt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Austausch von E Rechnungen im Markt erfüllt sind. Bei Cloud-Computing-Lösungen von META10 wird sie automatisch unterstützt, wenn eine Buchhaltungssoftware mit integrierter E-Rechnung eingesetzt wird. Laut dem Bundesrat hapert es in der Schweiz jedoch immer noch mit der Nutzung der E-Rechnung: Beim Bund zum Beispiel wird der überwiegende Teil der jährlich rund 700‘000 eingehenden Rechnungen als Papierrechnung übermittelt und muss deshalb zuerst gescannt und digitalisiert werden. Der Anteil der papierlos eingehenden E Rechnungen beträgt lediglich rund 14 Prozent.
 

Bund will Vorreiter sein

Die Bundesverwaltung ist bestrebt, diesen Anteil zu steigern. Mit der Verpflichtung der Lieferanten des Bundes kann die Verbreitung der E Rechnung in der Schweiz beschleunigt werden. In vielen europäischen Ländern sind die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung bereits zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet oder entsprechende Anstrengungen sind im Gange. 

Weitere Informationen zur E-Rechnung auf http://www.e-rechnung.admin.ch 

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