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12Aug

Behörden sollen digitalisiert werden und EasyGov.swiss unterstützt jetzt auch Betreibungsauskünfte und Betreibungsbegehren

Digitalisierung | News | 0 Comments | | Return| 12.08.2019|

Der von Bundespräsident Ueli Maurer geleitete Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat unlängst die Entwürfe für die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 und die dazugehörige öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung zur Konsultation bei Bund, Kantonen und Gemeinden freigegeben. Und: Der Online-Schalter für Unternehmen EasyGov.swiss unterstützt jetzt auch die Unternehmensfinanzierung und Betreibungsgeschäfte. Wir fassen das Wichtigste zusammen.
 

E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023

Mit der E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 wird beabsichtigt, die digitale Verwaltung in Zusammenarbeit aller Staatsebenen konsequent auszubauen. Dazu gehört die Ausbreitung von elektronischen Behördenleistungen für die Bevölkerung ebenso wie der Ausbau des Angebotes von E-Services auf dem Unternehmerportal EasyGov.swiss. Die Mitwirkung an Politik und Verwaltung soll in der Schweiz in Gemeinden, den Kantonen und dem Bund über elektronische Kanäle möglich werden.
 

Elektronische Identität etablieren

Internationale Studien zeigen, dass für ein erfolgreiches E-Government Basisdienste entscheidend sind. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz will daher insbesondere die Etablierung der staatlich anerkannten elektronischen Identität fördern. Die Datenverwaltung in der öffentlichen Verwaltung soll so weiterentwickelt werden, dass Bevölkerung und Unternehmen den Behörden die Daten nur noch einmal angeben müssen.
 

Doppelspurigkeiten vermeiden

Unklare Verantwortlichkeiten, mehrspurige Aktivitäten und fehlende rechtliche Grundlagen verlangsamen heute die Digitalisierung der Verwaltung. Um eine Beschleunigung zu erwirken, will der Steuerungsausschuss die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der E-Government-Strategie schaffen. Die digitale Verwaltung entfaltet ihren Mehrwert nur, wenn ihre Angebote genutzt werden. Nutzungsbarrieren wie schwere Verständlichkeit, geringe Bekanntheit oder mangelndes Vertrauen sollen daher im Rahmen der zukünftigen Strategie abgebaut werden.
 

EasyGov.swiss erweitert das Angebot

Der Onlineschalter für Unternehmen EasyGov.swiss hat Anfang Juli 2019 sein Angebot erweitert: Neu erhalten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen Unterstützung beim Erstellen von Betreibungsbegehren und Betreibungsauskunftsbegehren. Dabei wird automatisch das zuständige Betreibungsamt ermittelt. Wer über eine qualifizierte Signatur verfügt, kann die Einreichung dieser Begehren bei den rund 400 Betreibungsämtern in der Schweiz vollständig online erledigen. Andernfalls muss das Formular ausgedruckt, unterschrieben und per Post beim zuständigen Betreibungsamt eingereicht werden.
 

Unterstützung bei der Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen

EasyGov.swiss ist überdies mit der Rubrik «Unterstützung bei der Finanzierung» ergänzt. Hier wird den Unternehmen die Kontaktaufnahme mit den vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen angeboten. Diese erleichtern leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelunternehmen Bankkredite aufzunehmen. Das revidierte Bundesgesetz über das Bürgschaftswesen ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Dank der Gesetzesänderung ist es möglich, Bürgschaften für Klein- und Mittelunternehmen in einer Höhe von bis zu einer Million Franken zu gewähren.

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