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Am 12. September 2025 trat die EU-Verordnung 2023/2854, besser bekannt als EU Data Act, in Kraft. Diese Regelung schafft harmonisierte Regeln für den Zugang und die Nutzung von Daten, die durch vernetzte Produkte und digitale Dienste erzeugt werden. Im Kern verpflichtet die Verordnung die Hersteller vernetzter Produkte wie Smart-Home-Geräten, elektronischen Industriemaschinen bis hin zu vernetzten Autos den Nutzerinnen und Nutzern kostenlosen Zugang zu den erzeugten Daten zu gewähren. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten zudem das Recht, die Daten mit Dritten ihrer Wahl zu teilen, etwa mit unabhängigen Werkstätten, Versicherungen oder Serviceanbietern. Der EU Data Act hat speziell im Autobereich erhebliche Auswirkungen auf Schweiz.
Die Automobilbranche steht im Mittelpunkt der «EU Data-Act-Revolution». Der Gund: Moderne Fahrzeuge sind rollende Rechenzentren, die kontinuierlich Daten über Fahrverhalten, Standort, Fahrzeugzustand, Geschwindigkeit, Bremsverhalten und sogar Umweltbedingungen sammeln. Bisher kontrollierten die Autohersteller diese Datenströme exklusiv. Das wird nun vom EU Data Act verändert:
Die Autokäuferinnen und Autokäufer müssen umfassend über Art, Format, Umfang und Nutzung der gesammelten Fahrzeugdaten informiert sowie über Speichermethoden, Aufbewahrungsfristen und Zugriffsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Die Daten müssen den Nutzerinnen und Nutzern kostenlos, unverzüglich und in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, wo technisch möglich sogar in Echtzeit.
Eine zentrale technische Herausforderung liegt in der neuen Designpflicht: Ab September 2026 müssen alle neuen Fahrzeugmodelle so konstruiert sein, dass Fahrzeughalter direkten Zugriff auf ihre Daten erhalten können, sei es über eine Fahrzeug-App oder ein Herstellerportal. Für bestehende Fahrzeuge gilt, dass Hersteller auf Anfrage die Daten innerhalb von 30 Tagen bereitstellen müssen. Gleichzeitig müssen Hersteller auf Wunsch der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters die Daten an autorisierte Dritte weitergeben: An freie Werkstätten, Versicherungen oder Mobilitätsdienstleister.
Für Autohalterinnen und Autohalter eröffnet der EU Data Act eine neue Dimension der digitalen Souveränität. Sie erhalten Transparenz und Kontrolle über die Daten, die ihr Auto generiert. Dies gilt nicht nur für Neuwagen, sondern rückwirkend auch für bereits erworbene vernetzte Autos.
Die praktischen Vorteile sind vielfältig:
Autohalterinnen und Autohalter können ihre Fahrdaten freiwillig mit Versicherungen teilen, um von risikobasierten günstigeren Prämien zu profitieren: Mit dem direkten Zugang zu Fahrzeugdaten können Versicherer deutlich präzisere Risikoprofile erstellen und individuellere Tarife anbieten.
Diagnosedaten können an freie Werkstätten übermittelt werden, was unnötige Garantieverluste vermeidet. Denn Autohalterinnen und Autohalter können ihren Hersteller anweisen, Fahrzeugdaten direkt an die Werkstatt ihrer Wahl weiterzugeben.
Im Pannenfall ermöglicht der Zugriff auf Echtzeitdaten eine schnellere und präzisere Fehlerdiagnose durch die Pannendienste.
Auch beim Occasionskauf entsteht Mehrwert: Kilometerstand, Wartungshistorie und Fehlercodes können transparent eingesehen werden, was Manipulationen aufdeckt und Vertrauen schafft.
Zudem eröffnen sich Möglichkeiten für innovative Drittanbieter-Apps, etwa für Reichweitenanalyse bei Elektrofahrzeugen oder für «predictive Maintenance» zur vorausschauenden Wartungsplanung.
Schweizer Autohalterinnen und Autohalter, die ein in der EU hergestelltes oder verkauftes Auto erwerben, profitieren indirekt vom EU Data Act. Dies, obwohl der EU Data Act in der Schweiz nicht direkt durchsetzbar ist. Der Grund für die Vorteile von Schweizer Autohalterinnen und Autohalter liegt im sogenannten „Brussels-Effekt": Für Automobilhersteller ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, unterschiedliche technische und rechtliche Standards für den EU-Markt und den Schweizer Markt zu implementieren.
In der Praxis bedeutet dies: Schweizer Käuferinnen und Käufer eines BMW, Volkswagen oder Renault erhalten de facto dieselben Datenzugangsrechte wie EU-Kunden, weil die Hersteller ihrer Fahrzeuge EU-weit einheitlich designen und ihre Datenportale nicht nach Kundenherkunft differenzieren. Schweizer Halterinnen und Halter von EU-Autos können somit ihre Fahrzeugdaten über die Herstellerportale abrufen und grundsätzlich auch an Dritte weitergeben lassen.
Allerdings fehlt Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten die rechtliche Durchsetzbarkeit: Verweigert ein Hersteller den Datenzugang, können sich Schweizer Halterinnen und Halter von EU-Autos nicht auf den EU Data Act berufen: Sie müssen auf Schweizer Vertragsrecht oder allgemeines Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Eine nationale Regelung für Fahrzeugdaten analog dem EU Data Act existiert in der Schweiz bisher nicht.
Schweizer Versicherungen und Autowerkstätten können vom EU Data Act profitieren, wenn sie Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden mit EU-Fahrzeugen oder grenzüberschreitende Services anbieten. Die Herausforderung liegt darin, die technischen Kapazitäten aufzubauen, um maschinenlesbare Fahrzeugdaten verarbeiten zu können und entsprechende digitale Services zu entwickeln.
Generell zeigt sich aufgrund des EU Data Act einmalmehr die Notwendigkeit, die digitalpolitische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu vertiefen, um Rechtssicherheit und Marktzugang zu gewährleisten.
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