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09Jun

Coronatracing: Schweizer Parlament schafft gesetzliche Grundlage für die «SwissCovid-App»

Technologie | News | 0 Comments | | Return| 09.06.2020|

Aufgrund der «Botschaft zu einer dringlichen Änderung des Epidemiengesetzes im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Proximity-Tracing-System)» haben in der Juni-Parlamentssession sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des «Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)» zugestimmt. Damit ist die gesetzliche Grundlage für die «SwissCovid-App» geschaffen. Ziel der Smartphone-App ist es, zur weiteren Eindämmung des Coronavirus Infektionsketten zu durchbrechen und nachzuverfolgen. Seit einiger Zeit läuft ein Test mit der «SwissCovid-App Preview», die in den App-Stores von Google und Apple heruntergeladen werden kann. Noch vor Ende Juni 2020 soll laut Plan die definitive «SwissCovid-App» in den App-Stores für die ganze Bevölkerung zum freiwilligen Download bereitstehen.

 

 

Verschlüsselte Codes auf dem eigenen Smartphone

Damit etwas geschieht, muss die «SwissCovid-App Preview» und laut Plan wohl noch vor Ende Juni 2020 die definitive «SwissCovid-App» auf dem Smartphone installiert und Bluetooth stets aktiviert sein. Wenn sich das Smartphone dann innerhalb eines Tages für mehr als 15 Minuten in rund zwei Metern Abstand zu einem anderen Smartphone befindet, auf dem die «SwissCovid-App» ebenfalls installiert ist, wird dieser mit Bluetooth festgestellte Kontakt auf beiden Smartphones mit einem verschlüsselten Code gespeichert. Die derzeit in der App eingestellten 15 Minuten und rund zwei Meter Abstand sollen mit zunehmenden Erfahrungswerten über die Ansteckungswahrscheinlichkeit angepasst werden.
Wenn eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wird, erhält sie vom Kantonsärztlichen Dienst einen Covidcode. Die positiv getestete Person kann nun ihren Covidcode freiwillig und anonym in der «SwissCovid-App» eingeben:

 

 

Nach der Eingabe des Covidcodes werden über die «SwissCovid-App» alle Personen benachrichtigt, die mit der positiv getesteten Person laut den auf dem Smartphone verschlüsselt gespeicherten Kontaktdaten in kritischem Kontakt waren.

 

Hotline anrufen

Wer über seine «SwissCovid-App» eine Warnung erhält, wird gebeten, eine Hotline anzurufen. Der Kantonsärztliche Dienst entscheidet dann, ob eine Quarantäne angeordnet werden muss. Wichtig: Alles läuft anonym und beruht auf Freiwilligkeit.

 

SwissCovid-App nur bis zum Ende der Coronavirusbekämpfung

Dank der Bluetoothtechnologie und der alleinigen Speicherung von verschlüsselten Kontaktcodes auf dem Smartphone jedes «SwissCovid-App»-Benutzers ist der Datenschutz bestmöglich gewahrt: Die Daten werden vollkommen dezentral und verschlüsselt gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode der «SwissCovid-App» sind öffentlich. Apple und Google haben die Corona-Tracing-Schnittstellen aktiviert. Für iPhone-User wurde die "Exposure Notification"-Technologie mit iOS 13.5 eingeführt. Für Android-User kommt die Technologie über aktualisierte Google-Play-Dienste aufs Smartphone.
Der Bundesrat wird das «SwissCovid-System» ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist.

 

Links für massgebende Dokumente und Informationen rund um die SwissCovid-App

 

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