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30Jun

Neue Funktionen von «EasyGov.swiss», dem Schweizer Onlineschalter für Unternehmen: Stellen melden und Arbeitszeitgesuche erfassen

Technologie, Digitalisierung, SECO | News | 0 Comments | | Return| 30.06.2021|

«EasyGov.swiss», der Schweizer Onlineschalter für das digitale Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren von Unternehmen, wird laufend ausgebaut. Mit dem unlängst vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO aufgeschalteten Release 1.7 können Benutzerinnen und Benutzer jetzt auch offene Stellen auf dem Portal erfassen und publizieren. Ein weiterer Meilenstein ist die Integration von Arbeitszeitbewilligungen, insbesondere bei Nacht- und Sonntagsarbeit oder Pikettdiensten. Dank der Digitalisierung erleichtert «EasyGov.swiss» für alle Unternehmen den Umgang mit der Bürokratie und bringt erhebliche Kosteneneinsparungen mit sich. «EasyGov.swiss» wird bereits von rund 40'000 Unternehmen genutzt.

 

Offene Stellen melden und publizieren

Seit 1. Januar 2020 besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV zu melden. Mit dem neusten Update von «EasyGov.swiss» können Unternehmen alle offenen Stellen direkt in «EasyGov.swiss» erfassen und öffentlich publizieren. Sofern eine Stelle meldepflichtig ist, wird diese über eine API-Schnittstelle (Application Programming Interface) an das «Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik AVAM», dem Online-Stellenportal der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, zur Prüfung gesendet. Ist die Stelle nicht meldepflichtig, werden die Daten direkt an «job-room.ch» und wenn gewünscht an das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität EURES zur Publikation übermittelt.

 

Arbeitszeitbewilligungen: Von TACHO zu EasyGov.Swiss

Arbeitszeitgeschäfte werden seit dem 26. April 2021 mit «EasyGov.Swiss» verwaltet. «EasyGov.swiss» löst damit die bisherige Onlineapplikation TACHO für die Unternehmen vollständig ab. Heute laufen mithin folgende Anwendungen über «EasyGov.swiss»:

  • Arbeitszeitgesuche vollständig erfassen
  • Arbeitszeitgesuche vollständig elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln und deren Antwort auf «EasyGov.swiss» erhalten, einsehen und verwalten
  • Erfasste Gesuche als Vorlage nutzen oder Bewilligungen verlängern
  • Eine übersichtliche Anzeige aller laufenden Arbeitszeitgesuche und Arbeitszeitbewilligungen
  • Gesuche werden durch die Behörde beurteilt und Bewilligungen können im Anschluss durch den Antragssteller auf «EasyGov.swiss» abgeholt werden
  • Mitarbeitende der kantonalen Arbeitsinspektorate KAI und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO können Arbeitszeitgesuche im Namen von Unternehmen erfassen.

 

«EasyGov.swiss» wird laufend ausgebaut

«EasyGov.swiss» ist Teil der Strategie von E-Government Schweiz, der Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen. Zudem ist der Ausbau von EasyGov in der aktuellen Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrats verankert. Ziel ist es, die Geschäftsprozesse zu vereinfachen, konsequent auf die Nutzerbedürfnisse auszurichten und laufend zu optimieren. Behördenleistungen sollen so bereitgestellt werden, dass sie ohne besondere Kenntnisse über behördliche Zuständigkeiten aus einer Hand und ohne technisches Spezialwissen nutzbar sind.

 

Das bietet EasyGov.swiss derzeit den rund 40'000 registrierten Unternehmen

«EasyGov.swiss» bietet den bereits rund 40'000 registrierten Unternehmen derzeit die folgenden digitalisierten Dienstleistungen:

  • Anmeldung eines neuen Unternehmens im Handelsregister, bei der Mehrwertsteuer, der AHV und der Unfallversicherung
  • Eintragungen und Mutationen im Handelsregister
  • Anmeldung bei der Mehrwertsteuer
  • Anmeldung bei AHV/IV/EO und Unfallversicherung
  • Einleitung von Betreibungsbegehren und Betreibungsauskünften
  • Unterstützung bei der Finanzierung durch Kontaktaufnahme für KMU-Bürgschaften
  • Lohndeklaration bei der Suva einreichen
  • Meldungen erfassen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publizieren
  • Registrierung von Marken und Aktualisierung von Registereinträgen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
  • Arbeitszeitbewilligungen verwalten und Betriebsbesuchsprotokolle einsehen
  • Meldepflichtige Stellen melden und offene Stellen publizieren

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