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29Nov

Serie über die Elektronische Signatur III: Mit EasyGov.swiss elektronische Behördengänge medienbruchfrei abwickeln

E-Signature, Technologie, KMU | News | 0 Comments | | Return| 29.11.2022|

EasyGov.swiss, der Schweizer Onlineschalter für das digitale Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren von Unternehmen, ermöglicht dank der Elektronischen Signatur die elektronischen Behördengänge medienbruchfrei abzuwickeln. Lesen Sie, welche Behördendienstleistungen EasyGov.swiss den Schweizer Unternehmen derzeit anbietet.

 

Das ist EasyGov.swiss

Mit Easy.Gov.swiss wollen Bund, Kantone und Gemeinden die Unternehmen in der Schweiz darin unterstützen, die Geschäftsadministration im Umgang mit den Behörden so effizient wie möglich zu gestalten. Mit EasyGov.swiss sind Behördengänge einfach, schnell und hoch effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem Ort. Darüber hinaus erleichtert die Plattform die Orientierung, da sie bei einem konkreten Anliegen aufzeigt, welche Behördengänge in diesem Zusammenhang sonst noch nötig sind. Unternehmen, die EasyGov.swiss erstmals benutzen wollen, können sich hier registrieren. Alles, was man über EasyGov.swiss wissen muss, findet man ausführlich in der Rubrik «Häufig gestellte Fragen über EasyGov».

 

Das bietet EasyGov.swiss derzeit den Unternehmen

«EasyGov.swiss» bietet den fast 70'000 registrierten Unternehmen derzeit die folgenden digitalisierten Dienstleistungen:

  • Unternehmen gründen: Anmeldung eines neuen Unternehmens im Handelsregister, bei der Mehrwertsteuer, der AHV und der Unfallversicherung
  • Handelsregister: Eintragungen und Mutationen im Handelsregister
  • Steuern: Anmeldung bei der Mehrwertsteuer
  • Sozialversicherungen: Anmeldung bei AHV/IV/EO und Unfallversicherung
  • Betreibungen: Einleitung von Betreibungsbegehren und Betreibungsauskünfte
  • Unterstützung bei der Finanzierung: Unterstützung bei der Finanzierung durch Kontaktaufnahme für KMU-Bürgschaften
  • Lohndeklarationen: Lohndeklaration bei der Suva einreichen
  • Schweizerisches Handelsamtsblatt: Meldungen erfassen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publizieren
  • Schutzrechte: Registrierung von Marken und Aktualisierung von Registereinträgen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
  • Arbeitsbedingungen: Arbeitszeitbewilligungen verwalten und Betriebsbesuchsprotokolle einsehen. Umsetzung der Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz (SICHEM)
  • Stellen melden: Meldepflichtige Stellen melden und offene Stellen publizieren
  • Ausländerrechtliche Meldungen und Bewilligungen: Meldungen und Bewilligungen für die Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte handhaben
  • Stiftungsaufsicht: Jährliche Berichterstattung einreichen, Fristen verlängern und Dokumente an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht übermitteln

 

Die Rolle der Elektronischen Signatur bei EasyGov.swiss

Unter den «Häufig gestellten Fragen über EasyGov» findet man, welche Rolle die Elektronische Signatur bei EasyGov.swiss spielt. Auf die Frage, «Wie können Prozesse auf EasyGov.swiss medienbruchfrei abgeschlossen werden?», findet man die Antwort: «Bei gewissen Behördengängen auf EasyGov.swiss wird vom Benutzer eine rechtsgültige Unterschrift verlangt. Damit solche Behördengänge vollelektronisch, das heisst ohne Ausdrucken und Versand per Post, abgewickelt werden können, muss der Benutzer eine qualifizierte Elektronische Signatur besitzen und anwenden.»

 

Serie über die Elektronische Signatur I: Was ist die Elektronische Signatur?

Serie über die Elektronische Signatur II: Digitalisierung der Kommunikation mit Gerichten und Behörden schreitet voran

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