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Das liechtensteinische «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen VwbP» wurde von Cyberkriminellen geknackt. Das Verzeichnis enthält 31'000 Datensätze über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern wie Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Erfasst sind die Namen der Rechtsträger sowie die Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Wohnsitzstaaten von deren wirtschaftlich berechtigten Personen. Was in Liechtenstein passiert ist, kann jederzeit auch Behörden, Treuhänder und Anwälte in der Schweiz treffen. Es gilt, den Liechtenstein-Hack-Weckruf ernst zu nehmen. Zumal in der Schweiz am 1. Oktober 2026 das Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte von Rechtseinheiten startet und das Parlament dem Bundesrat die Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» überwiesen hat.
In der Nacht auf den 30. Juli 2026 verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft widerrechtlich Zugriff auf das liechtensteinische «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen VwbP». Das VwbP enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Wohnsitzstaaten der wirtschaftlich berechtigten Personen der liechtensteinischen Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Erst im Tagesverlauf fielen beim Amt für Justiz Unregelmässigkeiten auf. Das zeigt: Die Täter handelten leise, präzise und hochprofessionell.
Die bisherigen forensischen Ergebnisse sprechen eine klare Sprache: Es handelt sich um einen gezielten Angriff auf hohem technischem Niveau gegen eine vermeintlich undurchlässige Sicherheitsstruktur. Die Täterschaft griff isoliert das «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen VwbP» an. Andere Systeme der Liechtensteiner Landesverwaltung blieben offenbar unberührt. Das ist kein Trost, sondern eine Warnung: Wer so gezielt vorgeht, kennt seine Ziele genau und wählt sie mit Bedacht.
Das «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen VwbP» wurde eingeführt, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Seit 2019 verpflichtet das Gesetz Liechtenstein zur Umsetzung europäischer Geldwäscherei-Richtlinien. Mit der 5. EU-Richtlinie wuchsen die Anforderungen weiter. Mehr Transparenz, mehr Meldepflichten, mehr Kontrolle. Genau diese Fülle an sensiblen Informationen macht das Register zu einem Goldschatz für Kriminelle. Wirtschaftlich berechtigte Personen werden oft bewusst im Hintergrund gehalten. Ein solcher Datenabfluss kann für Betroffene gravierende Folgen haben, von Erpressung bis Identitätsmissbrauch.
Das Amt für Informatik wurde sofort eingeschaltet. Bereits am 1. August 2026 lagen erste bestätigte Untersuchungsergebnisse der Regierung vor. Das Verzeichnis wurde vorsichtshalber vom Netz genommen. Weitere Systeme mit sensiblen Daten wurden präventiv abgeschaltet und werden eingehend geprüft. Das ist vorbildliches Krisenmanagement. Doch die Daten von 31'000 Rechtsträgern sind kopiert. Zurückholen lassen sie sich nicht.
Nach aktuellem Kenntnisstand wurden keine Daten verändert oder gelöscht. Das mag beruhigend klingen, ändert aber nichts am Kern des Problems: Die Täterschaft besitzt jetzt Kopien hochsensibler Informationen. Was damit geschieht, ist ungewiss. Der Handel mit solchen Daten im Darknet ist ein florierendes Geschäft.
Das ist kein Geheimnis: Viele Schweizer Treuhänder und Anwälte betreuen Kunden mit liechtensteinischen Gesellschaften oder Stiftungen. Damit sind diese Schweizer Dienstleister und ihre Kunden Opfer des Liechtenstein-Hacks. Es gilt die betroffenen Kunden eng zu informieren und zu betreuen. Alle Risiken sind einzuschätzen. Kontaktversuche von Unbekannten sind besonders kritisch zu behandeln. Und: Phishingangriffe aufgrund der gestohlenen Daten sind wahrscheinlich und müssen präventiv mit den bestmöglichen Cyberabwehrwaffen verhindert werden.
Die zuständigen Schweizer Behörden müssen den Liechtenstein-Hack genau unter die Lupe nehmen. Denn am 1. Oktober 2026 startet das Schweizer Transparenzregister: Über 500’000 Schweizer Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH, aber auch Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen einzureichen. Dabei ist EasyGov die zentrale Meldeplattform. Die Einführung des Transparenzregisters erfolgt unter Federführung des Bundesamts für Justiz BJ gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und weiteren Partnern.
Genau gleich wie das liechtensteinische «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen VwbP» dient das kommende Schweizer Transparenzregister als zentrales Instrument zur Stärkung der Transparenz juristischer Personen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung»: «Beim Liechtenstein-Hack stehen vor allem die sogenannten privatnützigen Stiftungen im Fokus. Mit ihnen können Wohlhabende ihre Vermögen problemlos auf die nächste Generation übertragen und im Rahmen des Stiftungszwecks auch weiterhin auf ihre Gelder zugreifen. Mit Schweizer Stiftungen ist dies hingegen nicht möglich. Von dem Datendiebstahl dürften deshalb auch viele Schweizer Kunden betroffen sein. Dies gibt Forderungen Auftrieb, in der Schweiz ein ähnliches Stiftungskonstrukt wie in Liechtenstein einzuführen. Bedarf dafür dürfte es genug geben, schliesslich werden hierzulande Jahr für Jahr rund 100 Milliarden Franken vererbt.»
Der Wunsch nach einem solchen Vehikel in der Schweiz ist nicht neu: Der FDP-Ständerat Thierry Burkart hat dazu bereits im Dezember 2022 die Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» eingereicht, die im Dezember 2023 im Ständerat und im Februar 2024 im Nationalrat angenommen wurde. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats lässt aber seitdem auf sich warten. Es kann deshalb sein, dass der Liechtenstein-Hack dem Anliegen dieser Motion unter dem Motto «Wir können es besser und sicherer» Auftrieb verleiht.
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